AGB

I. Allgemeines - Geltungsbereich

1. Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausdrücklich unsere AGB zugrunde. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur im Falle unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung Vertragsbestandteil und binden uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nach Eingang nicht nochmals schriftlich widersprochen haben oder wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltslos ausführen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

3. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

4. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne das es eines ausdrücklichen Hinweises auf die AGB bedarf.


II. Auftragserteilung - Angebotsunterlagen

1. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen.

2. Alle Angebote sind freibleibend.

3. Bestellungen sowie mündliche Vereinbarungen werden erst verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entsprechen.

4. An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklicher schriftlichen Zustimmung.


III. Preise - Zahlungsbedingungen

1.Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung und Versand; diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Für mündliche Bestellungen, bei denen der Kunde die Ware umgehend mitnehmen möchte (sog. Spontanabholung) können wir einen angemessenen Zuschlag auf den sonst vereinbarten Preis erheben.

2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen abzgl. 2 % Skonto ab Rechnungsdatum oder in 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

4. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn wir über den Betrag verfügen können.

5. Zahlungen werden zunächst auf die angefallenen Kosten, dann auf die Zinsen und mit dem Überschuss auf die jeweils ältesten Rechnungen verrechnet.

6. Die Preise gelten vom Tage des Vertragsschlusses an vier Monate. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als vier Monaten sind wir berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung, Herstellung, Lieferung, Montage o.ä. eingetretenen Kostensteigerungen einschließlich der durch Gesetzänderung bedingten (z.B. durch Erhöhung der Umsatzsteuer) durch Preiserhöhungen in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben.

7. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


IV. Gefahrübergang – Verpackung – Versand

1. Sämtliche Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Wir übernehmen keine Verantwortung für Beschädigungen / Bruch während des Transportes und daraus entstehende Folgen und lehnen Ersatzansprüche ab.

2. Verpackungs- und Versandkosten werden dem Kunden selbstkostend berechnet.

3. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

4. Von der Verpflichtung zur Lieferung sind wir befreit, wenn uns durch Umstände, die zu beseitigen nicht in unserer Macht liegt, die Lieferung unmöglich gemacht oder in nicht tragbarer Weise erschwert wird.


V. Verzug - Rücktritt

1. Nimmt der Kunde die Ware nicht termingemäß ab, sind wir berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig darüber zu verfügen oder den Kunden mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. Unberührt bleiben hiervon unsere Rechte, unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

2. Wir sind berechtigt, den Schadenersatz wegen Nichterfüllung mit 20 % des vereinbarten Preises zuzüglich des Entgelts für bereits angefallene Frachtkosten und dergleichen als Entschädigung ohne Nachweis zu fordern, sofern nicht der Kunde nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Ein höherer tatsächlicher Schaden bleibt zur Geltendmachung ausdrücklich vorbehalten.

3. Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt oder Streik berechtigen uns zum Rücktritt vom noch nicht erfüllten Vertrag.

4. Im Falle unseres Leistungsverzuges oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung oder von uns zu vertretender positiver Vertragsverletzung auf Verlangen einen Schaden zu ersetzten, wird auf die Fälle
(a) leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten sowie
(b) vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen (nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte) begrenzt auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Durchschnittsschaden.

5. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinsatz p. a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist in diesem Fall jedoch berechtigt, nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges ein geringerer Schaden entstanden ist.


VI. Gewährleistung

1. Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung – soweit eine solche im ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist – erkennbare Mängel hat der Kunde innerhalb von sieben Tagen nach Übergabe schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat der Käufer innerhalb von sieben Tagen seit Entdeckung, spätestens innerhalb eines Jahres nach Übergabe schriftlich zu rügen. Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht.

2. Wir sind bei mangelhafter Leistung, wozu auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, nach unserer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung bzw. Nachlieferung berechtigt.

3. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder von seinem Recht zum Rücktritt Gebrauch machen.

4. Für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung (z. B. durch Zuwiderhandlung gegen unsere Produkthaftungshinweise), fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Abnehmer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, wird ebenso wenig Gewähr geleistet, wie für Folgen unsachgemäßer Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter.


VII. Haftung

1. Wir haften nicht für leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.

2. Die Haftung ist in den Fällen:
(a) leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten sowie
(b) vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen (nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte) begrenzt auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Durchschnittsschaden.

3. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

4. Unabhängig von Ziff. (1) – (3) bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von einer Haftungsbegrenzung unberührt.


VIII. Eigentumsvorbehalt – Abtretung - Geheimhaltung

1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung unserer Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Dies gilt auch dann, wenn das vertragliche Entgelt für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist, da das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung dient. Der Kunde tritt schon mit Abschluss des Kaufvertrages zwischen ihm und uns die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an uns ab. Übersteigt der Wert des uns zur Sicherung dienenden, unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstandes unsere Gesamtforderung um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen unseres Vertragspartners insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

2. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Ware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Ware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen.

4. Die Abtretung der Rechte und / oder die Übertragung der Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig.

5. Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Muster und Modelle bleiben unser Eigentum. Unser Kunde verpflichtet sich, solche Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Genehmigung Dritten in keiner Form zugänglich zu machen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die vorgenannten Verpflichtungen verspricht unser Kunde uns eine Vertragsstrafe in Höhe von in jedem Einzelfall € 5.000,-. Unser Recht, Ersatz eines tatsächlich entstandenen, über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens zu verlangen, bleibt unberührt.

6. Die Vertragspartner verpflichten sich wechselseitig, alle ihnen aus der Zusammenarbeit bekannt gewordenen und nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten wie Geschäftsgeheimnisse zu behandeln und Dritten gegenüber absolutes Stillschweigen hierüber zu bewahren. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die vorgenannten Verpflichtungen versprechen sich die Vertragsparteien eine Vertragsstrafe in Höhe von in jedem Einzelfall € 5.000,-. Das Recht, Ersatz eines tatsächlich entstandenen, über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens zu verlangen, bleibt unberührt.


IX. Schutzrechte

1. Ist die Ware nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Angaben unseres Kunden herzustellen, steht der Kunde dafür ein, dass hierdurch irgendwelche Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster, sonstige Schutz- und Urheberrechte nicht verletzt werden. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter, die sich aus einer etwaigen Verletzung solcher Rechte ergeben frei. Darüber hinaus übernimmt unser Vertragspartner alle Kosten, die uns dadurch entstehen, dass Dritte die Verletzung solcher Rechte geltend machen und wir uns dagegen wehren.

2. Sollten im Zuge unserer Entwicklungsarbeiten Ergebnisse, Lösungen oder Techniken entstehen, die in irgendeiner Weise schutzrechtsfähig sind, so sind allein wir Inhaber der hieraus resultierenden Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte, und es bleibt uns vorbehalten, die entsprechenden Schutzrechtsanmeldungen im eigenen Namen und auf unseren Namen zu tätigen.

X. Anwendbares Recht – Erfüllungsort - Gerichtsstand

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Gerichtsstand ist Velbert, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.

3. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Velbert.


XI. Sonstige Bestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen.
2. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.